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Wohnung suchen

Wie kann ich mich bei der GBG wohnungssuchend melden?

Die Wohnungssuche bei der GBG läuft seit Mai 2021 ausschließlich über das Immobilienportal Immomio. Um sich wohnungssuchend zu melden, müssen Sie sich bei Immomio anmelden und ein Profil erstellen. Folgen Sie dem Interessentenlink, der bei der Objektbeschreibung jeder Wohnung auf der GBG-Website steht, um sich schnell und einfach zu registrieren und Ihr Interesse zu hinterlegen. Alternativ können Sie auch unter immomio.de Ihr individuelles Suchprofil einrichten und erhalten dann automatisch passende Wohnungsangebote.

Wie geht es weiter, nachdem ich meine Bewerbung auf Immomio eingestellt habe?

Nachdem Sie sich auf eine Wohnung beworben haben, ist diese in Ihrem Immomio-Profil unter „Bewerbungen” gelistet, so dass Sie jederzeit den Status verfolgen können. „Warten auf Vermieter” bedeutet, dass Ihre Bewerbung erfolgreich war und wir Ihr Interesse an der Wohnung aufgenommen haben. Falls Sie als Mieter*in in Frage kommen, erhalten Sie per E-Mail Terminvorschläge für eine Besichtigung und können diese direkt auf dem Immomio-Portal bestätigen.

Kann ich die einschlägigen Unterlagen auf Immomio hinterlegen?

Sie können sämtliche Unterlagen, die wir von Ihnen benötigen, ganz unkompliziert in Ihr Immomio-Profil hochladen und auch dort Ihre Selbstauskunft für uns ausfüllen. Wir erhalten erste Einblick in Ihre Unterlagen, wenn Sie eine Wohnung besichtigt und Ihr Interesse daran über Immomio bestätigt haben. Wir empfehlen Ihnen aber, Unterlagen und Selbstauskunft schon frühzeitig komplett einzustellen, um einen reibungslosen Bewerbungsprozess sicherzustellen. Sie werden dann bei einer Entscheidung von uns per Telefon oder E-Mail kontaktiert.

Was muss ich auf Immomio tun, wenn ich eine Wohnung gefunden habe?

Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, können Sie Ihre noch offenen Bewerbungen stornieren: Einfach im Bereich „Bewerbungen” beim Objekt auf die drei Punkte und auf „Bewerbung entfernen” klicken. Den Vermietern der offenen Bewerbungen wird nun die Einsicht in Ihre Daten entzogen und Sie erhalten keine E-Mail-Benachrichtigungen mehr. Im Bereich „Einstellungen“ können Sie unter immomio.de Ihr Profil auch komplett löschen. Bitte beachten Sie, dass Sie hierdurch alle offenen Bewerbungen stornieren und Ihre Daten gelöscht werden.

Werden mir über Immomio nur Wohnungen der GBG angeboten?

Immomio ist eine offene Plattform, über die insbesondere Wohnungsbaugesellschaften ihre Wohnungen für Mieter*innen anbieten. Das bedeutet, dass Sie, nachdem Sie Ihr Suchprofil erstellt haben, auch Wohnungsangebote von anderen Unternehmen erhalten, sofern diese freie Wohnungen haben, die zu Ihrem Suchprofil passen. Fragen zu den Objekten selbst stellen Sie daher am besten direkt an den Vermieter bei der Besichtigung.

Wohnungsvergabe

Nach welchen Kriterien werden die GBG-Wohnungen vergeben?

Wir vergeben unsere Wohnungen nach einem zertifizierten System, das eine gerechte Vergabe sicherstellt. Da es uns in erster Linie darum geht, möglichst vielen Menschen eine bezahlbare Wohnung anzubieten, ist das wichtigste Kriterium bei der Vergabe, wie lange Sie als Kundin oder Kunden bereits auf eine Wohnung warten. Längere Wartezeiten sind allerdings dann möglich, wenn Sie Ihr Wohnungsgesuch auf nur einen oder sehr wenige Stadtteile beschränken.

Muss ich zur Anmietung einer Wohnung Anteile an der GBG erwerben?

Die GBG ist keine Genossenschaft, sondern eine kommunale GmbH. Aus diesem Grund müssen Sie auch keine Anteile erwerben und damit – abgesehen von der Kaution – in finanzielle Vorleistung gehen.

Muss ich für die erfolgreiche Vermittlung einer Wohnung Provision bezahlen?

Nein, als kommunale Wohnungsbaugesellschaft sind wir von der Stadt Mannheim beauftragt, bezahlbare Wohnungen in Mannheim an Wohnungssuchende zu vermitteln. Für diese Aufgabe verlangen wir selbstverständlich keine Provision oder sonstige Vermittlungsgebühr.

Muss ich einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben, um mich für eine Wohnungssuche bei der GBG anmelden zu können?

Für die meisten unserer Wohnungen ist kein WBS erforderlich. Sollten wir eine Wohnung, für die ein WBS erforderlich ist, für Sie im Angebot haben, informieren wir Sie rechtzeitig, damit Sie sich dem Wohnungsangebot beim „Fachbereich Arbeit und Soziales“ der Stadt Mannheim einen WBS ausstellen lassen können. Wenn Sie einen WBS haben, bedeutet das jedoch nicht, dass Sie sofort ein Wohnungsangebot von uns erhalten. Sie erhöhen durch den Schein lediglich Ihre Erfolgschancen, da der WBS Sie zum Bezug einer Wohnung berechtigt, die mit öffentlichen Fördermitteln finanziert wurde und daher preisgünstiger ist als eine frei finanzierte Wohnung.

Den WBS bekommen Sie nicht über die GBG, sondern die Stadt Mannheim. Alle Infos zum WBS finden Sie auf der Homepage der Stadt Mannheim.

Sie beziehen Transfereinkommen wie ALG I oder II – was gibt es zu beachten?

Grundsätzlich bieten wir allen Wohnungssuchenden mit Transfereinkommen Wohnungen an. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie seit mindestens zwei Jahren mit Hauptwohnsitz in Mannheim gemeldet sind. Bei der Vergabe von Wohnungen haben Mannheimer*innen mit geringem Einkommen in der Regel Vorrang.

Wo hat die GBG überall Wohnungen?

Die GBG verfügt über einen Wohnungsbestand von mehr als 19.000 Wohnungen. Unsere Wohnungen befinden sich ausschließlich im Stadtgebiet Mannheims. Unsere größten Wohnungsbestände haben wir in den Stadtteilen Schönau, Hochstätt, Neckarstadt, Waldhof und Innenstadt. In den Stadtteilen Seckenheim, Almenhof, Lindenhof, Niederfeld, Schwetzingerstadt, Oststadt und Neuostheim verfügen wir über einen geringen Bestand. Keine Wohnungen können wir Ihnen in den Stadtteilen Scharhof, Blumenau, Wallstadt, Straßenheim und Neuhermsheim anbieten.

Hat die GBG rollstuhlgerechte Wohnungen im Angebot?

Ja, es gibt einige rollstuhlgerechte Wohnungen in unserem Bestand, einige barrierefreie und mehrere barrierearme Wohnungen. Wenn Sie eine solche Wohnung beziehen möchten, müssen Sie sich jedoch in der Regel auf eine längere Wartezeit einrichten.

Ich bin bereits GBG-Mieter*in und suche eine andere Wohnung bei der GBG. Was muss ich tun?

Grundsätzlich nehmen wir Ihren Wunsch umzuziehen gerne entgegen. Allerdings haben bei uns dringende Anfragen Vorrang, zum Beispiel wenn Mieter*innen aufgrund von Sanierungsarbeiten ausziehen müssen oder Ihre Wohnung krankheitsbedingt nicht mehr bewohnen können. Wird Ihre Miete vom Jobcenter übernommen und die Größe Ihrer aktuellen Wohnung ist angemessen, behalten wir uns vor, Ihren Veränderungswunsch abzulehnen.

Den Antrag auf eine andere/neue Wohnung stellen Sie bitte über unsere Homepage. Hier finden Sie den Link zu Immomio.de, wo Sie sich registrieren und uns Ihre Veränderungswünsche mitteilen können.

Ich sehe leere Wohnungen in Gebäuden der GBG. Warum werden mir diese Wohnungen nicht angeboten?

Wir sind immer bemüht, unseren Gebäudebestand auf dem aktuellen technischen und energetischen Stand zu halten. Deshalb wird immer ein Teil unseres Bestandes saniert und kann nicht bezogen werden. Gleiches gilt bei einem Mieter*innenwechsel, bei dem wir in der Regel auch Instandhaltungs- oder Sanierungsarbeiten durchführen. Grundsätzlich bieten wir Ihnen nur Wohnungen an, die sofort beziehbar sind oder bei denen das Ende der Instandhaltungsarbeiten absehbar ist.

Wohnung mieten

Muss ich eine Kaution für eine Wohnung hinterlegen?

Für die meisten unserer Wohnungen verlangen wir eine Kaution in Höhe von zwei Monatskaltmieten. Ausnahmen gibt es beispielsweise für Wohnungen, die über keine Zentralheizung verfügen. Hier ist keine Kaution fällig. Alle die Kaution betreffenden Modalitäten sind im Mietvertrag festgehalten.

 

Ist Tierhaltung in GBG-Wohnungen erlaubt?

Als Mieter*in einer GBG-Wohnung verpflichten Sie sich mit Ihrer Vertragsunterzeichnung, keine Tiere zu halten. Ausgenommen hiervon ist die Haltung von üblichen Kleintieren wie Zierfischen, Hamstern, Kaninchen, Vögeln oder Katzen, soweit keine Störung für andere Mieter*innen damit verbunden ist. In Ausnahmefällen und unter Interessenabwägung können wir Ihnen auch die Hundehaltung erlauben.

Wo erhalte ich eine Mietbescheinigung für meine aktuelle GBG-Wohnung?

Sie erhalten in Ihrem Kunden-Service-Center Ihre Mietbescheinigung. Sie können die Bescheinigung auch telefonisch und über die Mieter-App anfordern.

Was ist in den Nebenkosten enthalten?

Unsere Nebenkosten teilen sich in mindestens 2 oder 3 Vorauszahlungen auf:  Stadtwerke (Müllabfuhr, Niederschlagswasser, Frischwasser etc.) und Heizung (z.B. Fernheizung) und sonstige Betriebskosten (Grundsteuer, Versicherung, Fahrstuhl, Allgemeinstrom etc.). Verfügt Ihre Wohnung über einen eigenen Wasserzähler, erhalten Sie eine separate Vorauszahlungsposition. Die Höhe der Nebenkosten-Vorauszahlungen können Sie unserem unverbindlichen Angebot entnehmen.

Ich möchte weitere Personen in meine Wohnung aufnehmen. Was muss ich tun?

Den Antrag zur Aufnahme von Personen können Sie in der Mieter-App herunterladen oder bekommen Sie in Ihrem zuständigen Kunden-Service-Center (KSC) sowie im Verwaltungsgebäude im Leoniweg ausgehändigt. Diesen geben Sie ausgefüllt und unterschrieben in Ihrem KSC wieder ab. Wenn wir Ihrem Antrag stattgeben, erhalten Sie eine Wohnungsgeberbestätigung, die Sie für die Anmeldung bei den Bürgerdiensten der Stadt Mannheim benötigen. Sollten Gründe vorliegen, die einer Aufnahme entgegenstehen, informieren wir Sie schriftlich darüber.

Sind alle Wohnungen der GBG mit Kabel-TV-Anschluss und Telefonanschluss ausgestattet?

Die Kosten für TV über das Kabelnetz, Telefon und Internet sind nicht in den Nebenkosten enthalten.

TV können Sie über unsere Tochtergesellschaft ServiceHaus Service-GmbH beziehen. Sobald Sie einen Vertrag mit der ServiceHaus geschlossen haben, stehen Ihnen auch weitere Dienste über das Kabelnetz von unserem Kooperationspartner Vodafone zur Verfügung z.B. HDTV, PayTV, internationale Sprachpakete, Internet und Festnetz.

Wohnung kaufen

Muss ich beim Kauf einer Wohnung Provision zahlen?

Wir verlangen beim Kauf von Ihnen keine Provision, da wir nur Objekte aus unserem eigenen Bestand verkaufen und als Bauträger grundsätzlich keine Provision verlangen.

Welche zusätzlichen Kosten kommen neben dem Kaufpreis auf mich zu?

Neben dem Kaufpreis entstehen beim Kauf einer Immobilie Gebühren für die notarielle Beurkundung sowie für den Eintrag ins Grundbuch. Diese belaufen sich in der Regel auf ca. 2 Prozent des Kaufpreises. Beim Kauf wird zudem eine Grunderwerbssteuer in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises fällig.

Welche laufenden Kosten entstehen nach dem Kauf?

Finanzieren Sie den Immobilienerwerb mit Darlehen, ist in der Regel eine monatliche Annuität fällig, die aus Zins und Tilgung besteht. Darüber hinaus müssen Sie jeden Monat ein sogenanntes Hausgeld an den Verwalter bezahlen. Dieses beinhaltet die gewöhnlichen Nebenkosten sowie die Verwaltungskosten und eine Instandhaltungsrücklage. Wenn Sie ein Einfamilienhaus erworben haben, zahlen Sie die Nebenkostenvorauszahlung direkt an den Versorger.

Fragen und Antworten rund um die Mieter-App finden Sie hier.