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Das Vertrauen der Stadt Mannheim als unserer Gesellschafterin sowie das unserer Mieter*innen, Geschäftspartner*innen und der Öffentlichkeit ist für uns als GBG Unternehmensgruppe elementar wichtig. Mit unseren Compliance-Regeln verpflichten wir uns zu klaren Grundsätzen, die den Rahmen für das unternehmerische wie gesellschaftliche Handeln bilden. Darin fassen wir die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, betrieblichen Vereinbarungen und moralischem Verhalten im Unternehmen zusammen.

Im Kontext der Compliance berät und unterstützt Sie Rebecca Gonzalez als Compliance-Beauftragte hier gerne als neutrale Instanz und ist dabei vertrauensvolle Ansprechpartnerin für Mitarbeiter*innen, Kund*innen und Geschäftspartner*innen. Themen in Bezug auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Standards, Risiken und Verstöße in unserer Lieferkette können Sie an den Menschenrechtsbeauftragten Christoph Jacobs richten. In Verdachtsfällen gehen unsere Beauftragten darüber hinaus Hinweisen nach und übernehmen die Aufklärungsarbeit.

Unabhängige Ombudstelle

Die Kanzlei SZA SCHILLING, ZUTT & ANSCHÜTZ unterstützt uns als externe, unabhängige Ombudsstelle. Hier können Sie Ihre Hinweise und Anliegen auf Wunsch auch anonymisiert hinterlegen. Die bei der Rechtsanwaltskanzlei bekannt gemachten Sachverhalte werden ausschließlich an die jeweils zuständigen Beauftragten der GBG-Gruppe weitergegeben, die sich verantwortungsvoll und vertraulich um Aufklärung bemühen.

Kontaktdaten Ombudsstelle

Unsere gesamte Gruppe steht für sachbezogene und transparente Geschäftsbeziehungen, die frei von unlauteren Methoden geführt werden. Folgende drei Grundsätze bringen es auf den Punkt:

  • Wir dulden keinen Missbrauch der eigenen Position zum persönlichen Vorteil, zugunsten Dritter oder zum Schaden des Unternehmens.
  • Wir tolerieren keine betrügerische Handlungen jedweder Art – wie Betrug, Schwindel, arglistige Täuschung, Bestechung, Schmiergeldzahlungen und ähnliches – zum Nachteil eines Unternehmens oder seiner Geschäftspartner.
  • Wir gehen verantwortungsvoll und diskret mit internen und externen Geschäftsinformationen um – im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Partner*innen.

Unser Verhaltenskodex zum Download

Verhaltenscodex der GBG-Gruppe

pdf / 165.64 Kb

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Verfahrensordnung Beschwerdeverfahren

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Download Verfahrensordnung Beschwerdeverfahren

Geschäftspartnerkodex der GBG-Gruppe

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Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie

pdf / 55.08 Kb

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Compliance & Integrität – Ihre Kontaktstellen und Ansprechpartner*innen

Sie haben ein Anliegen zum Thema Compliance? Manchmal sind es kleine Unsicherheiten bezüglich einer Einladung zu einem Arbeitsessen oder der Annahme eines Weihnachtsgeschenks, die für große Verunsicherung sorgen. Unsere Compliance-Beauftragte beantwortet Ihnen diese Fragen schnell und unkompliziert – damit wir alle auf der sicheren Seite sind.

Haben Sie ein Anliegen in Bezug auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Standards, Risiken und Verstöße in unserer Lieferkette? Einzelheiten zur Meldung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken und Verletzungen (wie etwa Kinder- und Zwangsarbeit, Diskriminierung oder Verstöße gegen die Koalitionsfreiheit) nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie zu dem in der GBG-Gruppe insoweit geltenden Verfahren finden Sie in unserer Verfahrensordnung. Wenden Sie sich gerne hierzu an unseren Menschenrechtsbeauftragten. Er wird Ihnen Fragen beantworten und im Fall von Problemen weiterhelfen.

Ihre Ansprechpartner*innen

Rebecca Gonzalez

Compliance-Beauftragte

Christoph Jacobs

Menschenrechtsbeauftragter

Welche Alternativen gibt es?

Hinweise, für die das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz gilt, können auch den gesetzlich bestimmten staatlichen Meldestellen übermittelt werden (sog. externe Meldestellen). § 7 Abs. 1 Satz 2 Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Hinweisgeber in den Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an die interne Meldestelle – das heißt: die bei SZA Schilling, Zutt & Anschütz eingerichtete Ombudsstelle – bevorzugen sollten. Weitere Informationen zu den externen Meldestellen finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Justiz unter: www.bundesjustizamt.de/