Häufige Fragen zu den KSCs
Häufige Fragen von Mietern an die Mitarbeiter der Kunden-Service-Center (KSC):
F: Wann muss ich meine Miete bezahlen? A: Gemäß Mietvertrag ist die Miete innerhalb der ersten drei Werktage des Monats im Voraus zu bezahlen. F: Kann ich meine Miete später als vertraglich vereinbart bezahlen? A: Nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit Ihrem Sachbearbeiter im KSC. F: Wie erteile ich eine Einzugsermächtigung für meine Miete? A: Eine Einzugsermächtigung muss immer in Schriftform erfolgen. Dies kann in einem Anschreiben formlos an die GBG erfolgen, oder sie nutzen einen unserer Vordrucke, den Sie in Ihrem KSC erhalten. Vergessen Sie bitte Ihre Unterschrift nicht! F: Meine Bankverbindung hat sich geändert. A: Die Änderung der Bankverbindung muss in schriftlicher Form erfolgen. Telefonische Meldungen können nicht berücksichtigt werden. Vergessen Sie bitte Ihre Unterschrift nicht! F: Kann ich meine Mietschulden in Raten bezahlen? A: In Ausnahmefällen und in Rücksprache mit Ihrem Sachbearbeiter im KSC können Sie bestehende Forderungen in Raten bezahlen. Dies muss allerdings im Voraus vereinbart werden. Einen entsprechenden Antrag können Sie per Post oder eMail einreichen. F: Ich habe eine Betriebskostennachzahlung/-gutschrift erhalten. Was muss ich tun? A: Wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird eine Nachzahlung automatisch zum Termin der Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht. Eine Gutschrift wir automatisch verrechnet. Sollten Sie Ihre Miete jedoch selbst überweisen oder per Dauerauftrag entrichten, müssen Sie eine Nachzahlung gesondert überweisen. Eine Gutschrift können Sie mit der nächsten Miete verrechnen, oder uns Ihre Bankverbindung zur Rückerstattung mitteilen. F: Wie muss ich meine Wohnung, Garage oder Stellplatz kündigen? A: Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Vergessen Sie bitte Ihre Unterschrift nicht! F: Wie lange ist meine Kündigungsfrist? A: Für den Mieter gilt immer die gesetzliche Kündigungsfrist (d.h. 3 Monate). Genauer heißt es: „Das Mietverhältnis kann bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden. Für die Berechnung des Fristablaufes ist der Eingang beim Vermieter und nicht das Absenden der Kündigung bindend. F: Kann ich einfach ausziehen, wenn ich mit anderen zusammen wohne? A: Nein. Wer mit jemandem zusammen wohnt und den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben hat, muss beim Auszug erst einen Entlassungsantrag stellen. Den Antrag können Sie unter Media, Formulare herunterladen oder Sie erhalten ihn in unseren KSC oder im Verwaltungsgebäude (Ulmenweg 7). F: In welchen Zustand muss ich meine Wohnung zurückgeben? A: Dies entnehmen sie bitte Ihrem Mietvertrag bzw. Ihrer Kündigungsbestätigung. Selbstverständlich gibt Ihnen auch gerne Ihr zuständiger Hauswart im KSC Auskunft. F: Ich benötige eine Mietbescheinigung. A: Mietbescheinigungen können Sie innerhalb der Öffnungszeiten in Ihrem KSC oder am Empfang des Verwaltungsgebäudes jederzeit abholen. Selbstverständlich können Sie eine Mietbescheinigung auch telefonisch anfordern. Sie wird Ihnen dann unverzüglich zugeschickt. F: Wie melde ich einen Schaden in meiner Wohnung oder am Gebäude? A: Hierfür steht ihnen Ihr Hauswart im KSC zu den gültigen Geschäftszeiten zur Verfügung. Meldungen können telefonisch oder per eMail erfolgen. Selbstverständlich können Sie auch gerne persönlich in Ihrem KSC vorbeischauen. Außerhalb der Geschäftszeiten steht Ihnen unter Tel. 3096-207 unser Notdienst zur Verfügung. F: Muss ich den Schaden bezahlen? A: Gegenstände, die zur Wohnung gehören und / oder mit der Wohnung mitvermietet wurden (siehe Einzugsprotokoll), werden von der GBG Instand gehalten. Hier gibt es auch keine Kostenbeteiligung des Mieters; liegt allerdings ein Eigenverschulden des Mieters vor, hat dieser die Kosten in voller Höhe zu tragen. Weiterhin müssen Kosten durch den Mieter getragen werden, wenn Schäden an Gegenständen entstanden sind, die nicht zur Mietsache gehören oder nicht Eigentum der GBG sind. F: An wen wende ich mich, wenn meine Heizung defekt ist? A: In diesem Fall können Sie sich direkt an die zuständige Fachabteilung, Haus- und Maschinentechnik wenden. Diese ist telefonisch unter Tel. 3096-289 zu erreichen. F: Ich habe mich ausgesperrt. Was kann ich tun? A: Wenn möglich beauftragen Sie selbst einen Schlosser. Ggf. kann auch ein Schlüsseldienst über das zuständige KSC verständigt werden. Die Beauftragung erfolgt jedoch über Sie. Sie müssen auch die Kosten tragen! F: Benötige ich eine private Hausratversicherung? A: Eine Hausratversicherung ist nicht vorgeschrieben. Wir empfehlen jedoch den Abschluss einer Hausratversicherung, da Ihr Eigentum u. a. im Brandfall oder bei Wasserschaden, auch wenn dies nicht durch Sie verschuldet wurde, ausschließlich von Ihrer privaten Hausratversicherung ersetzt wird. F: Brauche ich einen Termin für ein Gespräch mit einem Sachbearbeiter? A: Ja. Auf Grund der Vielzahl der Anträge und Anfragen sowie der häufigen Außendiensttätigkeiten ist nur durch eine terminliche Absprache zu gewährleisten, dass Ihnen Ihr Ansprechpartner zur Verfügung steht und sich Ihrem Anliegen angemessen widmen kann. F: Wie kann ich eine Garage oder einen Stellplatz anmieten? A: Eine entsprechende Anfrage können Sie jederzeit an Ihr zuständiges KSC richten. Sollte gerade keine Garage bzw. kein Stellplatz frei sein, nehmen wir Sie gerne in eine Bewerberliste auf. F: Wie kann ich einen Vertragspartner aus dem Mietvertrag streichen lassen? A: Eine Änderung des Mietvertrages bedarf grundsätzlich der Zustimmung aller Vertragspartner (aller Mieter und GBG). Diesen Antrag auf Vertragsentlassung müssen beide Mietparteien schriftlich stellen. Der Antrag erfolgt formlos. Auch erhalten Sie ein entsprechendes Formular in Ihrem KSC. Vergessen Sie bitte Ihre Unterschriften nicht! Im Übrigen muss natürlich gewährleistet sein, dass der verbleibende Vertragspartner die Miete alleine weiter bezahlen kann. Entsprechende Nachweise müssen erbracht werden. F: Wie bekomme ich einen Abholtermin für Sperrmüll? A: Einen Abholtermin für Sperrmüll erhalten Sie beim Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Mannheim unter Tel. 293-7000. Weitere Informationen zur Sperrmüll-Abholung und was Sie dabei beachten sollten, finden Sie hier. F: Kann ich meinen Sperrmüll bis zum Abholtermin in einem Allgemeinraum (Fahrradkeller oder Waschküche) lagern? A: Das Abstellen von Sperrmüll in Allgemeinräumen ist wegen der erhöhten Brand- und Unfallgefahr verboten. Bitte lagern Sie Ihren Sperrmüll bis zur Abholung ausschließlich Ihrem Kellerabteil. F: Ich möchte Kabelfernsehen empfangen. A: Einen Kabelanschluss bekommen Sie bei der ServiceHaus Service GmbH, D 2, 5-8 unter Tel. 0621/15034-0. F: Darf ich Parabolantennen aufstellen oder wie bekomme ich ausländische Sender? A: Grundsätzlich dürfen Sie keine Parabolantenne selbst aufstellen. In Ihrem KSC können Sie einen Antrag auf Anbringung einer Parabolantenne stellen. Hierzu benötigen wir die von Ihnen gewünschten Sender sowie eine Kopie des Ausweises. Erst dann kann Ihr Antrag auf Anbringung einer Parabolantenne geprüft werden. Im Falle eines positiven Entscheids, werden wir eine Parabolantenne durch eine Fachfirma für Sie montieren. Danach wir eine monatliche Gebühr fällig, die an die ServiceHaus Service GmbH zu entrichten ist. |
