Häufige Fragen
F: Müssen bei der GBG Anteile zur Anmietung einer Wohnung erworben werden?
A: Nein, wir sind eine GmbH und keine Genossenschaft. F: Muss für die Wohnungsvermittlung eine Provision gezahlt werden? A: Nein, wir vermieten aus unserem Bestand immer provisionsfrei. F: Muss eine Kaution hinterlegt werden? A: In aller Regel nicht. Für einige Wohnungen verlangen wir eine Kaution in Höhe von 2 bzw. 3 Monatskaltmieten. Sie erhalten diese Information zu dem Wohnungsangebot. F: Ist die Wohnungssuche an das Vorhandensein eines WBS (Wohnberechtigungsschein) geknüpft? A: In der Regel nicht. Etwa 20% unseres Wohnungsbestandes ist mit öffentlicher Finanzierung errichtet worden bzw. die Stadt Mannheim hat das Belegrecht auf diese Wohnungen. Sollte eine Wohnung, die einen WBS erforderlich macht, angeboten werden, werden Sie vom Sachbearbeiter aufgefordert, sich mit dem Wohnungsangebot beim Fachbereich für Soziale Sicherung, Arbeitshilfen und Senioren (in MA in K 1, 7-13) einen WBS ausstellen zu lassen. F: Ich habe einen WBS (Wohnberechtigungsschein) vorgelegt, warum erhalte ich nicht sofort eine Wohnung? A: Das Vorhandensein eines WBS ist nicht automatisch mit der Vermietung einer GBG-Wohnung verknüpft. Es berechtigt Sie lediglich zum Bezug einer Wohnung, die mit öffentlichen Mittel finanziert wurde und daher preisgünstiger ist, als eine sog. „freifinanzierte“ Wohnung. Grundsätzlich hängt unser Wohnungsangebot vom Vorhandensein einer von Ihnen gewünschten Wohnung ab. F: Sind alle Wohnungen der GBG mit Kabel-TV-Anschluss und Telefonanschluss ausgestattet? A: Ja, mindestens je ein Anschluss steht zur Verfügung. Die Kosten für Kabel-TV und Telefon sind nicht in den Nebenkosten enthalten. Der Kabel-Anschluss ist zwingend über unsere Tochtergesellschaft ServiceHaus Service GmbH zu beantragen. Dort können über Kabel-BW auch zusätzliche Sender (z.B. „Pay TV“) eingekauft werden. Grundlage für Kabel-TV über Kabel- BW ist jedoch der Basisanschluss über die ServiceHaus Service GmbH. F: Was ist in den Nebenkosten enthalten? A: Unsere Nebenkosten teilen sich mindestens in 2 Vorauszahlungen bzw. 3 Vorauszahlungen auf: Sonstige Betriebskosten (z.B. Grundsteuer, Versicherung, ggf. Fahrstuhl, Allgemeinstrom), Stadtwerke (z.B. Müllabfuhr, Niederschlagswasser, Frischwasser) und Heizung (z.B. Fernheizung). Sollte ein eigener Zähler für Wasser in der Wohnung vorhanden sein, gibt es für diesen eine separate Vorauszahlungsposition. Welche Vorauszahlungen für die Nebenkosten anfallen werden, können Sie unserem unverbindlichen Angebot entnehmen. F: Wie kann man sich bei der GBG wohnungssuchend melden? A: Sie können sich persönlich, schriftlich (per Post, per Mail) oder telefonisch an uns wenden. Auch können Sie in jedem unserer fünf Kunden-Service-Center in Mannheim die für die Meldung nötigen Formulare abholen bzw. diese per Mail anfordern, oder auf unserer Homepage herunterladen. F: Wie sind die Öffnungszeiten der GBG? A: Die Öffnungszeiten unseres Hauptverwaltungsgebäudes im Ulmenweg 7 in 68167 Mannheim und Sprechzeiten der Vermietung sind: Öffnungszeiten: Sprechzeiten der Vermietung: Mo – Mi 8:00-16:00 Uhr Mo – Mi 9:00-12:00 Uhr Do 8:00-17:00 Uhr Do 13:00-17:00 Uhr Fr 8:00-13:00 Uhr Jeder erstmalig Wohnungssuchende kann sich innerhalb der Öffnungszeiten gerne persönlich an die Vermietung wenden. Ansonsten bitten wir um Terminvereinbarung innerhalb unserer Sprechzeiten unter Telefon: 06 21 / 30 96 – 2 22. Unsere Kunden-Service-Center haben folgende Öffnungszeiten: Mo – Do 8:00-16:00 Uhr und Fr 8:00-13:00 Uhr. F: Muss ich einen Termin zur Beratung zur Wohnungssuche vereinbaren? A: Jeder erstmalig wohnungssuchende kann sich innerhalb der Öffnungszeiten gerne persönlich an die Vermietung wenden. Ansonsten bitten wir um Terminvereinbarung innerhalb unserer Sprechzeiten unter Telefon: 06 21 / 30 96 – 2 22. F: Wo kann ich anrufen, um mich nach Angeboten zu erkundigen? A: Sollten Sie noch keinen Ansprechpartner haben, dann rufen Sie bitte unsere allgemeine Vermietungsnummer unter 06 21 / 30 96 – 2 11. Wenn Sie Ihren Sachbearbeiter schon kennen, dann melden Sie sich bitte bei ihm unter seiner direkten Durchwahl. Gerne können Sie bei Abwesenheit des Sachbearbeiters diesem eine Nachricht auf seinem Anrufbeantworter mit Ihrem Anliegen hinterlassen, so dass er Sie zurückrufen kann. F: Wer kann mir allgemeine Fragen zur GBG und / oder zum Ablauf der Wohnungssuche beantworten? A: Hierzu können Sie sich neben der 06 21 / 30 96 – 2 11 auch an den Empfang der Vermietung unter 06 21 / 30 96 – 2 22 wenden oder auch unsere GBG-Zentrale unter 06 21 / 30 96 – 0. Unsere Homepage www.gbg-mannheim.de beantwortet möglicherweise auch Ihre Fragen. F: Sie sind berufstätig und können die Vermietung während der Geschäftszeit nicht anrufen bzw. nicht zur Beratung kommen? A: Die Vermietung erreichen Sie auch per Mail unter vermietung@gbg-mannheim.de. Hier können Sie uns Angaben zu Ihrer Person und der gesuchten Wohnung machen. Ihre Mail wird an einen Sachbearbeiter weitergeleitet und Sie erhalten dann Antwort. Hilfreich ist die Angabe einer Telefonnummer, so dass ein Termin zu den für Sie passenden Zeiten vereinbart werden kann. F: Wo hat die GBG überall Wohnungen? A: Die GBG verfügt über einen Wohnungsbestand von ca. 19.700 Wohnungen. Unsere Wohnungen befinden sich ausschließlich im Stadtgebiet Mannheims. In den Stadtteilen Scharhof, Blumenau, Wallstadt, Straßenheim, „Im Rott“, Neuhermsheim haben wir gar keine Wohnungen. Ilvesheim gehört nicht zu Mannheim, folglich haben wir dort keine Wohnungen. Wir sind nicht in allen Stadtteilen mit gleicher Anzahl an Wohnungen vertreten. Besonders in den Stadtteilen Seckenheim, Almenhof, Niederfeld, Schwetzingerstadt, Oststadt, Neuostheim, Luzenberg verfügen wir über einen sehr geringen Bestand, in welchem auch nicht häufig Wohnungen der Vermietung zur Verfügung stehen. In Stadtteilen wie z.B. Gartenstadt, Vogelstang/Jenaer Weg, Neckarstadt/Cheliusstraße und die modernisierten Wohnungen in der Landwehrstraße/Ulmenweg und Ulmenweg (ungerade Hausnummern), Sandhofen/Mönchstr.-Karlstr., Schönau/modernisierte Wohnungen besteht eine Warteliste! Wir bitten Sie, wenn Sie ausschließlich dort eine Wohnung haben wollen, sich auf die Warteliste setzen zu lassen. Wir weisen jedoch daraufhin, dass es hier zu längeren Wartezeiten kommen kann. (Liste zu Sachbearbeitern, wer welcher Ansprechpartner ist, ist vorhanden.) In den Stadtteilen Schönau, Hochstätt, Neckarstadt, Waldhof, Innenstadt haben wir unsere größten Wohnungsbestände. Aber auch hier kann es je nach gesuchtem Wohnungstyp zu Wartezeiten kommen. Die aktuelle Anfrage nach Wohnraum übersteigt um ein vielfaches unser Angebot an vermietbaren Wohnungen! Insbesondere 1-Zimmer-Wohnungen und 4/5-Zimmer- Wohnungen, deren Miete von der ARGE übernommen wird, sind Mangelware. F: Werden alle aktuell verfügbaren Wohnungen im Internet angeboten? A: Nein, die Angebote im Internet stellen nur einen Teil unseres Angebots dar. F: Ist Tierhaltung in GBG-Wohnungen erlaubt? A: Als Mieter einer GBG-Wohnung verpflichten Sie sich mit Ihrer Vertragsunterzeichnung keine Tiere zu halten. Ausgenommen hiervon ist die übliche Kleintierhaltung z.B. Zierfische, Hamster, Kaninchen, Vögel, Katzen, soweit keine Störung für andere Mieter damit verbunden ist. In besonderen Ausnahmefällen und unter Interessenabwägung kann die GBG die Tierhaltung erlauben (z.B. Blindenhund). F: Sie beziehen Transfereinkommen (z.B. ALG I oder II „Hartz IV“), was gilt es zu beachten? A: Grundsätzlich bieten wir allen Wohnungssuchenden mit Transfereinkommen Wohnungen an. Sollten Sie jedoch noch keine 2 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim gemeldet sein und zuziehen wollen, wird die GBG erst nach einer Wartezeit von mind. 2 Jahren ein Angebot unterbreiten. Vorrangig versorgen wir die Mannheimer Bevölkerung mit keinem oder geringem Einkommen. F: Welche Unterlagen benötigt die GBG, um mich wohnungssuchend zu führen? A: Einkommensnachweise (z.B. die letzten 3 Gehaltsnachweise, aktueller ARGE-Bescheid, Rentennachweis) aller im Haushalt lebenden Bewohner, alle Pässe der Haushaltsmitglieder, Nachweis anderer Einkünfte wie z.B. Kindergeld, Wohngeld, Unterhalt. Es ist obligatorisch, dass wir die SCHUFA der Interessenten abfragen. Gegebenenfalls holen wir eine Melderegisterauskunft ein, um die Wohndauer des Hauptwohnsitzes in Mannheim festzustellen. Sollten darüber hinaus noch Nachweise zur Sicherstellung der Bonität erforderlich sein, wird der Sachbearbeiter die Unterlagen benennen. F: Wo erhalte ich eine Mietbescheinigung? A: Sie erhalten in jedem unserer Kunden-Service-Center am Empfang und in unserer Hauptverwaltung am Empfang Ihre Mietbescheinigung ausgedruckt. Sie können die Bescheinigung auch telefonisch anfordern --> die Telefonnummer Ihres zuständigen Sachbearbeiters entnehmen Sie bitte der letzten Seite Ihres Mietvertrags. F: Wer ist mein zuständiger Hauswart? A: Die Telefonnummer Ihres zuständigen Hauswarts entnehmen Sie bitte der letzten Seite Ihres Mietvertrags. Sollten Sie diesen nicht griffbereit haben, können Sie sich an den Empfängen unserer Kunden-Service-Center (KSC 1=06 21 / 30 96 – 5 00, KSC 2= -5 50, KSC 3= - 6 00, KSC 4= -6 50, KSC 5= -7 00) erkundigen. F: Sie sind Schüler, Student oder Azubi? Was müssen Sie vorlegen? A: Sollte vom eigenen Einkommen die Wohnungsmiete in kompletter Höhe übernommen werden können, dann die letzten 3 Gehaltsnachweise und den Ausbildungsvertrag. Bei Studenten bitten wir um Bürgschaft durch die Eltern (nötige Unterlagen siehe entsprechende Antwort). Sollte es sich um eine „Verselbständigung“ handeln, die durch ARGE, Jugendamt oder eine andere Einrichtung unterstützt werden, dann benötigen wir von der zuständigen Stelle eine schriftliche Bestätigung der Verselbständigung und der anschließenden Übernahme der Wohnungsmiete. F: Kann jemand für die Mietzahlungen bürgen? A: Ja, Bürgen (direkte Verwandte) werden von uns akzeptiert, aber in gleicher Weise auf Bonität von uns geprüft, als ob derjenige selbst die Wohnung anmieten würde. Wir behalten uns vor, den Bürgen mangels Bonität abzulehnen. F: Gibt es spezielle Studentenwohnungen? A: Nein, gibt es nicht. Es gibt jedoch Objekte (z.B. Neckarstadt/Cheliusstraße), die sich gut für studentisches Wohnen eignen. Für das o.g. Objekt besteht allerdings eine Warteliste. Sie können sich bei Herrn Göpel, Tel. 06 21 / 30 96 – 1 82 oder unter michael.goepel@gbg-mannheim.de vormerken lassen. F: Gibt es behindertengerechte Wohnungen? A: Leider sind nur sehr wenige unserer Wohnungen barrierefrei. Es besteht jedoch die Möglichkeit, je nach Einschränkung, Wohnungen mit barrierearmen Bäder oder mit rollstuhlgerechtem Zugang bei uns anzumieten. Es kann jedoch zu einer längeren Wartezeit für diese Wohnungen kommen. F: Warum gibt es keine billigeren Wohnungen bei der GBG? A: Die Stadt Mannheim gibt alle 2 Jahre einen neuen Mietspiegel heraus. Nach diesem und nach den gesetzlichen Vorgaben orientieren sich unsere Mieten. F: Ich bin bereits GBG-Mieter und suche eine andere Wohnung bei der GBG. A: Grundsätzlich nehmen wir Ihren Wunsch umzuziehen gerne entgegen. Da jedoch viele Umsetzungswünsche an uns herangetragen werden, werden zuerst dringende Anfragen (Mieter, die auf Grund von Sanierungsarbeiten/Gebäudeabbrüchen ausziehen müssen) und Senioren bevorzugt. Sollte Ihre Wohnung angemessen groß sein und wird Ihre Miete von der ARGE übernommen, dann behalten wir uns vor, Ihre Umsetzung abzulehnen. F: Warum bekomme ich nicht die Wohnung angeboten, die ich bei der GBG als meine Wunschwohnung angegeben habe? A: Die Anfragen nach Wohnraum übersteigen um ein Vielfaches unser Angebot. Es werden die Interessenten mit längerer Wartezeit zuerst mit einem Angebot versorgt. Wir bieten Ihnen daher nach Möglichkeit eine alternative Wohnung an. F: Ich habe eine Wohnung angeboten bekommen / besichtigt, erhalte aber keinen Mietvertrag. A: Unsere Angebote sind immer unverbindlich. Im Regelfall gibt es mehrere Bewerber für ein und dieselbe Wohnung. Es ist aus diesem Grund folglich möglich, dass das unverbindliche Angebot nicht aufrecht erhalten werden kann. F: Ich sehe viele leere Fenster in Gebäuden der GBG. Warum werden mir diese Wohnungen nicht angeboten? A: Wir sind immer bemüht, unseren Gebäudestandard auf dem heutigen technischen und energetischen Niveau zu halten. Wir haben daher viele Wohnungen, die sich aktuell in einer Maßnahme befinden und nicht angeboten werden können. Ebenso verhält es ich bei einzelnen Wohnungen. Bei Mieterwechsel werden je nach Zustand der Wohnung Sanierungsarbeiten ausgeführt. Auch diese Wohnungen können wir Ihnen dann aktuell nicht anbieten. Es werden Ihnen in der Vermietungsabteilung nur Wohnungen angeboten, die sofort vermietbar sind bzw. deren Arbeitsende bekannt ist. Im Durchschnitt handelt es sich hier um ca. 120 Wohnungen, die monatlich zur Verfügung stehen. F: Weshalb werde ich zuerst gefragt, ob ich über eigenes Einkommen verfüge? A: Wir fragen, um Ihnen sagen zu können, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen. Auch müssen wir wissen, ob Sie Ihre Miete selbst zahlen können oder die ARGE die Mietleistung übernehmen wird. Sollte die ARGE die Miete übernehmen, dann müssen gewissen Grenzen bei der Höhe der Grundmiete eingehalten werden. Dies müssen die Sachbearbeiter wissen, um entsprechend nach passenden Wohnungen suchen zu können. F: Ich habe Nachmieter für meine Wohnung vorgeschlagen, um schneller die Wohnung verlassen zu können. Warum werden diese nicht akzeptiert? A: Gerne nehmen wir Ihren Nachmietervorschlag entgegen. Es besteht jedoch keine rechtliche Verpflichtung, dass bei Vorschlag von min. 3 Nachmietern die Kündigungsfrist verkürzt wird. Es gilt grundsätzlich die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist (i.d.R. 3 Monate Kündigungsfrist). Da sehr viele Interessenten bei uns wohnungssuchend gemeldet sind, behalten wir uns vor, einem Interessenten die Wohnung anzubieten, welcher bereits länger wohnungssuchend ist. |
